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Corona-Impfung mit Nebenwirkungen: Dienstunfall

geschrieben am17. Juli 2023

Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde (Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 2.5.2023 - 3 K 3268/21; nicht rechtskräftig).