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Sturz bei einem Firmenlauf

geschrieben am15. Mai 2023

Eine Arbeitnehmerin steht nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei einem Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.3.2023 - L 3 U 66/21; nicht rkr.).