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Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld

geschrieben am07. März 2022

Am 18.02.2022 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (BT-Drucks. 20/688) in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/734) in 2./3. Lesung beschlossen. Danach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - bis zum 30.06.2022 verlängert.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Da die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung am 31.03.2022 ausläuft, hat der Bundestag dem Beschluss des Kabinetts (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.2.2022) zugestimmt, dass im Anschluss folgende Regelungen bis zum 30.06.2022 weiter gelten sollen:

Mit dem Gesetz wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert, aktuell beträgt sie 24 Monate. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31.3.2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Leiharbeitnehmer sollen künftig kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten.
Hinweis:
Neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zum 30.6.2022 verlängert.