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Arbeitsvertrages: Allein mit Scan der Unterschrift

geschrieben am09. Mai 2022

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG), Urteil v. 16.3.2022 - 23 Sa 1133/21).