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Kurzarbeitergeld erneut verlängert

geschrieben am21. Februar 2022

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen erneut verlängert werden. Die Zugangsvoraussetzungen sollen bis zum 30.06.2022 herabgesetzt bleiben. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung den von der Corona-Pandemie betroffenen Betrieben Planungssicherheit bieten.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass es weiterhin zu pandemiebedingten Einschränkungen kommt, die sich etwa auf die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das Gastgewerbe auswirken.
Das Bundeskabinett hat daher am 09.02.2022 einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, mit dem folgende Regelungen bis zum 30.06.2022 weiter gelten sollen:

Zudem soll die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden.