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Sachbezugswerte Mahlzeiten 2021

geschrieben am08. März 2021

Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Der Wert der Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2021 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 EUR und für ein Frühstück 1,83 EUR.