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Steuersatz auf Fahrkarten

geschrieben am23. September 2019

Für Beförderungen im öffentlichen Personennahverkehr gilt derzeit der ermäßigte Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene ist nach Auskunft der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Eine geeignete Maßnahme wäre die Vergünstigung von Bahntickets durch die Absenkung der Umsatzsteuer auf Tickets für den Personenfernverkehr. Lt. Auskunft der DB AG würde die Steuersenkung für den Fernverkehr von derzeit 19 auf 7 Prozent Umsatzsteuer fünf Millionen zusätzliche Fahrgäste pro Jahr bringen. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes würde zu jährlichen Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro führen.